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AGB

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

 
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein CruiseCenter-Reisearrangement entschieden haben.
 
1. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Reisehinweise der CruiseCenter AG, nachfolgend CruiseCenter genannt. Die Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und CruiseCenter für von Cruise-Center veranstaltete Reisearrangements oder andere von CruiseCenter im eigenen Namen angebotenen Leistungen. Sie sind integrierter Bestandteil des CruiseCenter Prospektes oder Publikationen.
 
1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und CruiseCenter kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen (online) Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und CruiseCenter wirksam.
 
1.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
 
1.3 Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
 
1.4 Die Leistungen vom CruiseCenter beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.
 
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstände sind die gemäss Prospektausschreibung/Publikation gebuchte Reise in der gebuchten Kabinenklasse. Nicht Vertragsgegenstand sind das im Prospekt genannte Schiff und die Reiseroute. CruiseCenter darf – sollten wir gezwungen sein, durch höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Umstände – ein anderes als das im Prospekt genannte Schiff einsetzen, unabhängig davon, ob dieses Schiff der erwähnten Reederei gehört oder nicht. Die im Prospekt/Publikation genannte Reiseroute darf von CruiseCenter geändert und die bezeichneten Häfen in anderer Reihenfolge angelaufen werden. Die im Prospekt zur Information aufgeführten Landausflüge sind in keinem Fall Vertragsgegenstand.
 
2.2 Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist CruiseCenter nicht Ihre Vertragspartei.
 
2.3 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
2.3.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie Angaben über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Diese Angaben gelten grundsätzlich für Schweizer Bürger. Bürger aus einem EFTA- oder EU-Land erhalten die notwendigen Angaben anlässlich der Beratung oder Buchung bei ihrem Reisebüro. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.
 
2.3.2 Sie sind selber für die Ausstellung oder Verlängerung der notwendigen Reisedokumente wie Pass und Visum verantwortlich. Setzen Sie sich mit der Botschaft Ihres Reiselandes in Verbindung und ziehen Sie sich die Website des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu Rate. In der Schweiz finden Sie die Angaben unter folgendem Link: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps.html; hier finden Sie alle speziellen Informationen über die Länder, die Sie besuchen wollen, bzw. über die Rückkehr in die Schweiz.
 
2.3.3 Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder verspätet ausgestellt werden und müssen Sie die Reise absagen, gelangen die Annullierungsbestimmungen zum Tragen. Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob Sie die notwendigen Dokumente auf sich tragen. CruiseCenter macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie CruiseCenter auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
 
2.3.4 Leiden Sie unter körperlichen oder medizinischen Problemen oder sind Sie schwanger zum Zeitpunkt der Buchung, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darauf hinzuweisen. Reedereien behalten sich in diesen Fällen vor, die Passage zu verweigern. Die daraus entstehenden Annullationskosten gehen zu Lasten des Passagiers. Suchen Sie bitte ebenfalls Rat im Hinblick auf Impfungen und Vorsichtsmassnahmen, welche laut Gesundheitsdiensten – Arzt, Krankenschwester, Apotheker oder Zentrum für Reisekrankheiten – zwingend vorgeschrieben oder zu empfehlen sind, idealerweise spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt. Weitere Reisetipps finden Sie unter http://safetravel.ch (deutsch und französisch) oder http://www.cdc.gov/travel (englisch).
 
3. Sonderwünsche
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom CruiseCenter schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Buchen Sie Ihre Reise über ein vermittelndes Reisebüro, so ist dieses nicht berechtigt, irgendwelche Sonderwünsche im Namen vom CruiseCenter anzunehmen und/oder zu bestätigen.
 
4. Teilnahmebedingungen
Das CruiseCenter, der Kapitän, ein Vertreter vom CruiseCenter oder des Kapitäns hat aus wichtigen Gründen das Recht, Passagiere von der Beförderung auszuschliessen oder in irgendeinem Hafen ausschiffen zu lassen. Passagiere unterstehen an Bord des Schiffes der Bordgewalt des Kapitäns.
 
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise und die inbegriffenen Leistungen ersehen Sie aus der Preisliste der jeweils aktuellen CruiseCenter Reiseausschreibung und oder deren Website. Der Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung wird regelmässig angepasst und kann nach oben oder unten schwanken. Alle Angebote gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und können jederzeit widerrufen werden. Belegen Sie Ihre Kabine alleine, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben. Zum Arrangementpreis kommt die Prämie der Annullierungskostenversicherung hinzu. CruiseCenter ist berechtigt, allenfalls einen Zuschlag für die Sicherstellung der Kundengelder (Art. 18 BG über Pauschalreisen) zu erheben.
 
5.1.1 Beim Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 35 Tage vor dem Abreisetermin ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach der vollständigen Bezahlung des Arrangements und allfälliger Zuschläge.
 
5.1.2 Bei Bezahlung mit Kreditkarte geben Sie uns bei der Buchung die Kreditkartennummer, das Verfalldatum und den Sicherheitscode bekannt. Es obliegt Ihnen, uns eine gültige Kreditkarte (einschliesslich der korrekten Kartennummer und unter Sicherstellung, dass sie ausreichend gedeckt ist) bekannt zu geben. Geschieht dies nicht, kann CruiseCenter weder den Preis noch die Buchung als solche garantieren.
 
5.1.3 Zum Arrangementpreis kommt eine Auftragspauschale von CHF 29.- pro Buchung hinzu. Bei Bezahlung mit Kreditkarte fällt grundsätzlich eine prozentuale Auftragsgebühr oder aber min. CHF 29.- an, welcher mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird. Diese Kosten sind im Annullationsfall nicht rückerstattbar.
 
5.1.4 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt das CruiseCenter die Reiseleistungen zu verweigern.
 
5.2 Kurzfristige Buchungen
5.2.1 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Fax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
 
5.2.2 Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
 
5.3 Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
 
6. Preisänderung
CruiseCenter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die genannten Preise vor der Buchung zu erhöhen. In diesem Falle wird Sie das CruiseCenter oder Reisebüro anlässlich der Buchung über den neuen Preis orientieren. Nach Abschluss des Vertrages bis zwei Wochen vor Reisebeginn können die vertraglich vereinbarten Preise aus wichtigen Gründen (erhöhte Beförderungskosten, Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, geänderte Wechselkurse, Treibstoffzuschläge usw.) erhöht werden.
 
7. Änderung der Buchung, Annullierung der Reise
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle umgehend persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
 
7.1 Bei einer Änderung oder Umbuchung einer bestätigten Buchung oder bei der Annullierung der Reise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person (max. CHF 160.- pro Kabine) erhoben. Die Bearbeitungsgebühren sind nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. Bei Absage der Reise werden folgende Annulllierungskosten berechnet:
a) bis 90 Tage vor Abfahrtsdatum: 35% des Arrangement Preise zuzüglich die unter 7.1 erwähnte Bearbeitungsgebühr
b) 89 bis 60 Tage vor dem Abfahrtsdatum: 50% des Arrangementpreises zuzüglich Bearbeitungsgebühren
c) 59 bis 30 Tage vor dem Abfahrtsdatum: 60% des Arrangementpreises zuzüglich Bearbeitungsgebühren
d) 29 bis 20 Tage vor dem Abfahrtsdatum: 80% des Arrangementpreises zuzüglich Bearbeitungsgebühren
e) 19 bis 0 Tage vor dem Abreisedatum und bei Nichterscheinen: 100% des Arrangementpreises zuzüglich Bearbeitungsgebühren.
a – e) zuzüglich allfällige Spesen für Annullationen bei Flugtickets
 
7.2 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
 
7.3 Bei Arrangements mit Spezial-/Gruppentarifen auf Linienflügen oder Schiffsreisen des höheren Segmentes gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften resp. Reedereien. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der gebuchten Reederei erhalten Sie auf Anfrage von uns.
 
7.4 Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen können hohe Gebühren entstehen, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Linienflüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Falls das Ticket bereits ausgestellt ist, wird 100% belastet.
 
7.5 Annullierungskostenversicherungen
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, sind in unseren Arrangements keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Sofern Sie für Auslandreisen nicht anderweitig versichert sind, empfehlen wir Ihnen, eine Annullationskosten-, Reisegepäck- sowie eine Rückreisekostenversicherung (Personen Assistance) über den gesamten Arrangementpreis abzuschliessen. Bei CruiseCenter gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der CSS. Die Annullationskostenversicherung deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder deren direkten Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis ist schriftlich zu erbringen, wobei dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt vorbehalten bleibt. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, sind durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Die Rückreisekostenversicherung deckt die Mehrkosten des Rücktransportes während der Reisedauer der versicherten Reiseteilnehmer in beschränktem Umfang bei Krankheit, Unfall oder Tod sowie bei kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Unruhen oder Naturkatastrophen. Nicht versichert sind Spital- und ärztliche Behandlungskosten, welche speziell versichert werden müssen. Wenn Sie bereits über eine Annullationskostenversicherung verfügen, haften Sie für die Annullierungskosten.
 
7.5.1 Den detaillierten Leistungsumfang der Annullationskosten- sowie der Rückreisekostenversicherung entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen der CSS, welche Sie bei uns in separatem Druck erhalten oder unter www.css.ch.
 
7.6 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Sie haften mit ihm solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung.
 
8. Programmänderungen
Es ist möglich, dass die genannten Leistungen vor Ihrer Buchung geändert werden müssen. In diesem Falle wird Sie das Reisebüro vor Vertragsabschluss über den neuen Reiseverlauf orientieren. Sollten sich nach Vertragsabschluss Programmänderungen ergeben, wird Ihnen CruiseCenter so rasch als möglich die Änderung mitteilen. Sollte eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Abreise eintreten, so stehen Ihnen die Rechte unter Ziffer 9 zu. Keine wesentlichen Vertragsänderungen sind: die Zuteilung einer anderen als der gebuchten Kabine, sofern die neue Kabine der gleichen oder einer höheren Kategorie angehört; der Einsatz eines anderen als das im Prospekt genannten Schiffes, wenn dieses den gleichen Standard aufweist wie das Gebuchte; eine Routenänderung, sofern die neue Route der gebuchten gleichwertig ist.
 
9. Ihre Rechte bei Vertragsänderung
Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz zurückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner, vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben).
 
10. Reiseabsage durch CruiseCenter
10.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
CruiseCenter ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt CruiseCenter Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 7.1ff. und weitere Schadenersatzforderungen.
 
10.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von CruiseCenter angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann CruiseCenter die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.
 
10.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann CruiseCenter die Reise absagen.
 
10.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch CruiseCenter
CruiseCenter ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 9.
 
10.5 Umtriebsentschädigung
Wenn die Reise infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 10.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 10.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, erhalten Sie den bereits einbezahlten Betrag zurück.
 
11. Programmänderung während der Reise
Es ist möglich, dass sich während der Reise Programmänderungen oder Änderungen der vereinbarten Leistungen ergeben. In diesem Falle ist CruiseCenter bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten, damit die Reise fortgesetzt werden kann. Es wird ausdrücklich folgender Absatz als Vertragsbestandteil vereinbart: CruiseCenter, der Kapitän, Schiffseigner, Reeder oder Charterer ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen und jede Route zu befahren. Das Schiff ist ferner berechtigt, mit oder ohne Lotsen zu fahren, Reparaturen auszuführen, Probefahrten zu machen, Kompass zu justieren, im Konvoi oder ausserhalb eines solchen zu fahren sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen Handlungen, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Vertragsreise und als gehörige Vertragserfüllung (d.h. Ersatzforderungen usw. sind ausgeschlossen).
 
12. Nicht bezogene Leistungen, vorzeitiger Reiseabbruch
Eine Rückvergütung für nicht bezogene, im Pauschalpreis eingeschlossene Leistungen kann nicht gewährt werden. Passagiere, die die Reise unterbrechen oder abbrechen, erhalten keine Rückvergütung. Die Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
 
13. Beanstandungen
13.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der CruiseCenter-Reiseleitung oder der Schiffsleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen (ohne diese Mängelanzeige erlöschen alle weiteren Rechte auf Abhilfe, Schadenersatz usw.). Die CruiseCenter-Reiseleitung und/oder Schiffsleitung wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der CruiseCenter-Reiseleitung, der Bordhostess oder der Schiffsleitung schriftlich bestätigen. Diese Personen sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u.dgl. anzuerkennen. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber CruiseCenter geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 4 Wochen nach Reiseende schriftlich beim CruiseCenter AG, Meierweg 3, 8006 Zürich einreichen.
 
13.2 Sofern innert der in der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg vom CruiseCenter ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 13.1) verlangt.
 
13.3 Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 13.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 4 Wochen nach vertraglichem Reiseende schriftlich CruiseCenter gegenüber geltend gemacht haben.
 
14. Haftung von CruiseCenter
14.1 Allgemeines
Als erfahrener Kreuzfahrten-Spezialist verpflichten wir uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen Sie aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
 
14.2 Unsere Haftung
CruiseCenter vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen resp. den Minderwert zwischen versprochenen und erbrachten Leistungen soweit es der CruiseCenter Reiseleitung, der Bordhostess oder der Schiffsleitung nicht möglich gewesen ist, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und CruiseCenter oder einen ihrer Dienstleistungsträger ein Verschulden trifft. Diese Ersatzforderung ist summenmässig beschränkt, siehe Ziffer 14.3 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.
 
14.2 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
14.2.1 Bei Schädigungen irgendwelcher Art haftet CruiseCenter nur bei Verschulden ihrerseits oder seitens eines ihrer Dienstleistungsträger.
 
14.2.2 Haftungsbeschränkungen in internationalen Abkommen
Auf die ausgeschriebenen Reiseangebote internationaler Kreuzfahrten findet das Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (nachfolgend Athener Konvention genannt) Anwendung. Gemäss Athener Konvention haftet CruiseCenter als Beförderer für Personen- und Sachschäden summenmässig beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber dem ausführenden Beförderer und gegenüber weiteren Beigezogenen, sofern Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden. Im Weiteren wird auf das Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeförderungen verwiesen, welches die Haftung für Arrangements einschliesst. Luft- und Eisenbahntransporte unterliegen dem Warschauer Abkommen oder dem CIV, die insbesondere Haftungsbeschränkungen für Personen und Sachschäden vorsehen. Sollten weitere internationale Abkommen, welche Haftungsbeschränkungen vorsehen, auf die Leistungen des Cruise Center zur Anwendung gelangen, so gelten sie als Vertragsbestandteil und CruiseCenter behält sich das Recht vor, sich auf diese Abkommen zu berufen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten zu Gunsten aller an der Vertragserfüllung Beteiligten, wie CruiseCenter, Charterer, Reeder usw. sowie deren Bedienstete und Hilfspersonen.
 
14.2.3 Haftungsbeschränkungen bei Sach- und Vermögensschäden (übrige Schäden) bei Sach- und Vermögensschäden (übrige Schäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung vom CruiseCenter auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen.
 
14.3 Haftungsausschlüsse
CruiseCenter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare, nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches CruiseCenter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) Eigene Anreise: Bei eigener Anreise sind Sie für die rechtzeitige Ankunft im Einschiffungshafen verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch darauf, dass das Schiff auf Sie wartet.
 
14.4 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können an Bord des Schiffes oder im Hotel usw. Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. CruiseCenter ist nicht Veranstalter solcher Veranstaltungen und Ausflüge und haftet nicht für allfällige Schlechterfüllung oder Schäden.
 
14.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
CruiseCenter macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Check- und Kreditkarten usw. haftet CruiseCenter nicht.
 
15. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Schifffahrts-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. CruiseCenter empfiehlt Ihnen, für ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reiseunfall- und Krankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, Gepäckversicherung usw. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
 
16. Datenschutz
Sie haben zur Kenntnis genommen und sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen, übermittelten Daten CruiseCenter berechtigt, diese im Rahmen unserer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen, die Sie interessieren könnten, zu verwenden; dies sofern die Daten zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Sie nehmen weiter zur Kenntnis, dass Ihre Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch CruiseCenter-Partner auch ins Ausland verschoben werden.
Es finden keine personenbezogenen Auswertungen statt. Zu statistischen Zwecken werden Daten anonym ausgewertet. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies vom geltenden Recht und namentlich der zuständigen Strafverfolgungsbehörde gefordert wird.
 
16.1 Informationen über unsere Angebote und Dienstleistungen
Wir behalten uns vor, Sie darüber hinaus über aktuelle Angebote zu informieren. Sollten Sie dies nicht wünschen, so können Sie bei CruiseCenter, Meierweg 3, 8006 Zürich, widersprechen. Newsletter-Abonnente können jederzeit gekündigt werden. Hinweise dazu finden sich auf den entsprechenden Newslettern.
 
16.2 Reisen in die USA
Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden von allen in die USA fliegenden Fluggesellschaften die Bekanntgabe der Reservierungs- und Flugdaten aller Passagiere. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaft übermittelt. Die Aufgebwahrungsdauer dieser Daten liegt in der Kompetenz der US-Behörden.
 
16.3 Google Analytics AGBs: Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
 
16.4 Kontakt
Fragen zur Bearbeitung von Personendaten, zu deren Korrektur oder Löschung sind an folgende Adresse zu richten: CruiseCenter AG, Meierweg 3, 8006 Zürich, info@cruisecenter.ch
 
17. Vertrag zwischen Reiseteilnehmer (Passagier), Reeder und Dienstleistungsvertreter
Sie schliessen zusätzlich zu diesem Vertrag einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Reeder (Besitzer des Schiffes) ab. Dieser Vertrag enthält nur zum Teil gleichlautende Bestimmungen wie der vorliegende Vertrag. Den Vertrag zwischen Ihnen und dem Besitzer des Schiffes können Sie bei CruiseCenter in Zürich beziehen. Zudem ist der Vertragstext auf dem «Passage Ticket» abgedruckt sowie bei Airline-Tickets.
 
18. Ombudsmann
18.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und CruiseCenter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
 
18.2 Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich
www.ombudsmann-touristik.ch / info@ombudsmann-touristik.ch
 
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf den Vertrag zwischen Reiseteilnehmer und CruiseCenter findet Schweizerisches Recht (insbesondere das Bundesgesetz über Pauschalreisen) Anwendung.
 
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
 
19.3 Gerichtsstand: CruiseCenter kann nur in Zürich eingeklagt werden.
 
 

ANNULLATIONSBEDINGUNGEN GÜLTIG FÜR WOW- UND SONDERANGEBOTE

 
Annullation oder Änderung der Buchung durch den Passagier
 
Der Passagier kann nur dann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm vom Veranstalter eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne der vorgenannten Ziffer 8 AGB mitgeteilt worden ist. Tritt der Passagier in einem solchen Fall zurück, hat er das Recht, eine andere Kreuzfahrt zu buchen oder sich den zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlten Teil des Kreuzfahrtpreises zurückzahlen zu lassen. Die andere Kreuzfahrt, für die sich der Passagier entscheidet, muss den gleichen Wert wie die ursprünglich vorgesehene haben. Wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist eine Kreuzfahrt gleichen oder höheren Werts anzubieten, hat der Passagier Anrecht auf Rückerstattung der Differenz.
 
Bei einer Änderung oder Umbuchung einer bestätigten Buchung oder bei der Annullierung der Reise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person (max. CHF 160.– pro Kabine) erhoben. Die Bearbeitungsgebühren sind nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. Bei Absage der Reise werden folgende Annullierungskosten berechnet:
 
Annullationsfrist vor Datum Reisebeginn
a) 29 bis 0 Tage: 100% des Arrangementpreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr
b) 89 bis 30 Tage: 80% des Arrangementpreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr
c) 90 Tage oder mehr: 50% des Arrangementpreises zuzüglich der Bearbeitungsgebühr
 
Passagiere die 29 Tage vor Abreisedatum oder später annullieren, die Einschiffung verpassen oder aus andern Gründen die Reise nicht antreten können, haben kein Anrecht auf eine Rückerstattung. In diesem Fall betragen die Annullationskosten 100% des Reisepreises.
Tritt nur eine Person aus einer Doppel- oder Mehrbettkabine von der Reise zurück, so beträgt der pauschalierte Schadenersatzanspruch in der Regel 100% des Arrangementpreises des zurücktretenden Passagiers
 
Eine Annullationskostenversicherung gemäss Ziff. 15 der AGB wird deshalb dringend empfohlen.
 
Mit der definitiven Buchung akzeptieren Sie diese verschärften Annullationsbedingungen.
 
 
September 2018